Die Sana Kliniken AG gehört zu den größten Gesundheitsdienstleistern im deutschsprachigen Raum. Bei der Erfüllung dieses Versorgungsauftrags ist verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln für uns selbstverständlich. Es entspricht unserem Selbstverständnis, Verletzungen von Menschenrechten abzuwenden und zu bekämpfen. Dies ist schon seit vielen Jahren in unserem Konzernleitbild und unserem Sana Compliance Verhaltenskodex verankert.
Sana Compliance Verhaltenskodex
In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich der Sana Konzern durch unsere Grundsatzerklärung auch ausdrücklich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Das LkSG soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und dem Schutz der Umwelt dienen. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und zwar mit dem Ziel, Risiken vorzubeugen und sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
Die Sana Kliniken AG kommt dieser Verantwortung als deutschlandweit agierender Gesundheitsdienstleister nach und erläutert in der Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie des Sana Konzerns, die sich an unseren Vorstand bzw. die Geschäftsführungen des Sana Konzerns, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch an unsere Geschäftspartner richtet.
Darin haben wir die wesentlichen Regeln und Grundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sana Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften im Hinblick auf die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette formuliert. Die Grundsatzerklärung spiegelt die Wertvorstellungen wider, die für uns verbindlich sind.
Deutsche Fassung:
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Englische Fassung:
Policy Statement on the Sana Human Rights Strategy
Zusätzlich erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie sich bei der Zusammenarbeit mit der Sana Kliniken AG und/oder deren verbundenen Unternehmen an die Grundsätze halten, die wir ebenfalls im Zuge des Inkrafttretens des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in einem Lieferantenkodex festgelegt haben.
Deutsche Fassung:
Englische Fassung:
Ansprechpartner in Fragen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten sind unser Menschenrechtsbeauftragter und unser zentraler Compliance-Beauftragter. Sie unterstützen die Gesellschaften des Sana Konzerns und entwickeln gemeinsam das System zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten weiter.
Im Sinne geschützter Kommunikationswege für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Dritte, hat Sana die Sana Hintbox, ein digitales Beschwerdeverfahren, eingerichtet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, die Grundsatzerklärung Menschenrechte und Richtlinien – vertrauensvoll und auf Wunsch anonym – abzugeben. Näheres dazu finden Sie in der Verfahrensordnung unseres Lieferketten-Beschwerdeverfahrens.
Deutsche Fassung:
Verfahrensordnung Sana Lieferketten-Beschwerdeverfahren
Englische Fassung:
Procedural Code for the Sana Supply Chain Complaints Procedure